Außenstelle
Vaihingen an der Enz

Kontakt Kanzlei

Telefon
07042 966 62 40
E-Mail
Adresse
Eichendorffstraße 33
71665 Vaihingen an der Enz

Kanzlei

StR Außenstelle Vaihingen an der Enz ist eine ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Der Hauptsitz der StR befindet sich in Stuttgart.
Frau Rechtsanwältin Baier und Herr Rechtsanwalt Baier beraten und verteidigen Sie in allen Stadien des Strafverfahrens. Ob im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder in der Revision: Als Fachanwälte für Strafrecht setzen sich Frau Rechtsanwältin Baier und Herr Rechtsanwalt Baier persönlich für Ihre Belange ein und verteidigen Sie bundesweit gegenüber sämtlichen Behörden und vor allen Gerichten.

Lesen Sie mehrSchliessen

Leistungen

In der Außenstelle Vaihingen an der Enz wird überwiegend eine spezialisierte Beratung und Verteidigung in den Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts, der Tötungsdelikte, des Revisionsrechts und des Medizinstrafrechts angeboten.

Qualifikation

Neben einer langjährigen praktischen Erfahrung in zahlreichen großen und medienwirksamen Gerichtsverfahren, zeichnet Frau Rechtsanwältin Baier und Herrn Rechtsanwalt Baier vor allem ein hoher Grad an fachlicher Kompetenz aus. Beide Anwälte/innen bilden angehende Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter im gesamten Strafrecht im Rahmen eines von ihnen geleiteten Repetitoriums aus. Herr Rechtsanwalt Baier hält zudem Fortbildungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts für Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Durch die umfassenden Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sind Frau Rechtsanwältin Baier und Herr Rechtsanwalt Baier stets auf dem fachlich neusten Stand und garantieren Ihnen damit ein Höchstmaß an Kompetenz, dass eine erfolgreiche Beratung und Verteidigung sicherstellt.

Unser Verständnis

Die optimale Verteidigung ist Frau Rechtsanwältin Baier und Herrn Rechtsanwalt Baier ein persönliches Anliegen. Dabei bleiben immer die jeweiligen Lebensumstände im Blick. Um Sie bestmöglich beraten und verteidigen zu können, wird eine frühestmögliche Kontaktaufnahme empfohlen.

Info

Andreas Baier

Andreas Baier
Name
Andreas Baier
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Notruf-Telefon
0176 75021191
E-Mail

Rechtsanwalt Baier ist seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er bildet sowohl angehende Strafverteidiger als auch Fachanwälte für Strafrecht aus. Herr Rechtsanwalt Baier ist spezialisiert auf Kapitalverbrechen (Mord- und Totschlagsverfahren), Betäubungsmittelstrafverfahren und Revisionsverfahren.

Profil

  • Dozent im Betäubungsmittelstrafrecht für die DeutscheAnwaltAkademie (nächste Fortbildung in Frankfurt am Main 28.11.2023)
  • Dozent im Strafrecht und Strafprozessrecht für das Juristische Repetitorium hemmer in Stuttgart, Tübingen und Konstanz
  • Mitgründer der Onlineausbildung i-lexx
  • Richter am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg (Anwaltsrichter)
  • Mitgliedschaften: DAV (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht), Pflichtverteidiger Büro Stuttgart e.V.
  • Fremdsprache: Englisch
  • Private Interessen: Lesen und asiatische Kampfkunst

Rebecca Baier

Rebecca Baier
Name
Rebecca Baier
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Notruf-Telefon
0160 95936797
E-Mail

Rechtsanwältin Baier ist primär auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben dem allgemeinen Strafrecht sind ihre Spezialgebiete das Medizinstrafrecht und das Revisionsrecht.

Darüber hinaus führt Frau Rechtsanwältin Baier bundesweit Prüfungsanfechtungen für das 1. und 2. Staatsexamen durch.

Profil

  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
  • Auszeichnung zur Drittbesten Absolventin des 2. juristischen Staatsexamens;
  • Dozentin im Zivilrecht und Zivilprozessrecht für das Juristische Repetitorium hemmer in BW, Dozentin im Strafrecht bundesweit im Klausurencoaching
  • Individualunterricht im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht für das Juristische Repetitorium hemmer
  • Gründerin der Onlinefortbildung i-lexx
  • Mitgliedschaften: DAV (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht)
  • Fremdsprachen: Englisch und Französisch

Kanzleiprofil/Kompetenzen

  • Allgemeines Strafrecht

    Das allgemeine Strafrecht beinhaltet sämtliche Sachverhalte mit strafrechtlichem Bezug. Besonders hervorzuheben sind folgende Delikte:

    Körperverletzungsdelikte

    Tötungsdelikte

    Raub- und Erpressungsdelikte

    Nötigungsdelikte

    Betrugsdelikte

    Diebstahlsdelikte und Hehlerei

    Sachbeschädigungsdelikte

    Brandstiftungsdelikte

    Beleidigungsdelikte

    Urkundendelikte und Geldfälschungsdelikte

    Aussagedelikte

    Verkehrsdelikte (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

    Sexualdelikte

    Sollten Sie persönlich von einem strafrechtlichen Vorwurf betroffen sein, kontaktieren Sie uns jederzeit. Duch unsere langjährige Erfahrung werden wir Ihnen von Beginn an zielführend und kompetent zur Seite stehen.

  • Betäubungsmittelstrafrecht

    Das Betäubungsmittelstrafrecht behandelt Delikte mit Betäubungsmitteln jeglicher Art. Dieser Bereich des Strafrechts ist geprägt von hohen Strafandrohungen und einer sich stetig wandelnden Rechtsprechung. Da eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelstrafrecht in den vielfältigsten Varianten gegeben sein kann, ist es hier besonders wichtig, von Beginn an gegenüber der Polizei und den Behörden keine Angaben zu machen und sofort eine/n auf das Fachgebiet spezialisierten Anwältin oder Anwalt hinzuzuziehen.

    Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst insbesondere folgende Delikte:

    • Erwerb, Verkauf und Besitz von Betäubungsmitteln
    • Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln
    • Betäubungsmittelhandel in Verbindung mit Waffen und/ oder als Bande

    Sollten Sie persönlich von einer Betäubungsmittelabhängigkeit betroffen sein, ist es unser Anliegen, auf eine Therapie anstelle einer Haftstrafe hinzuwirken. Hierfür gibt es verschiedene individuelle Therapieformen, die wir zusammen mit Ihnen finden werden.

    Durch unsere langjährige Erfahrung in zahlreichen Umfangsverfahren verteidigen wir Sie demnach in jedem Betäubungsmittelprozess von Beginn an zielführend und kompetent.

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte)

    Kapitalverbrechen beinhaltet sämtliche Tötungsdelikte. Es versteht sich von selbst, dass bei derartigen Vorwürfen von Beginn an ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Bereits kleinste Fehler im Verfahren können für den Beschuldigten fatale Folgen haben. Sollten Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, dürfen Sie uns unter den genannten Mobilnummern zu jeder Zeit im gesamten Jahr ungehend anrufen, damit die richtigen Schritte sofort eingeleitet werden können.

  • Medizinstrafrecht

    Die Vielfalt ärztlicher und nichtärztlicher Heilmethoden hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Kontrolldichte und Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen sämtliche Leistungserbringer aus dem Gesundheitsbereich hingegen auch. Dies gilt sowohl für den Klinik- als auch für den Praxisbetrieb. Dabei ist nicht nur an die Vorwürfe im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Behandlungsfehler zu denken (insbesondere fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung). Auch bei der Organisation und Abwicklung gesundheitlicher Leistungen, geraten insbesondere die folgenden Vorwürfe immer häufiger in den Fokus der Ermittlungsbehörden:

    • Abrechnungsbetrug, § 263 StGB
    • Vertragsarzt Untreue, § 266 StGB
    • Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, § 299a StGB
    • Bestechung im Gesundheitswesen, § 299b StGB
    • strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung (als Arzt)
    • Verletzung der Schweigepflicht, §§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB
    • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB
    • Urkundenfälschung an Krankenakten, § 267 StGB

    Unsere Tätigkeit richtet sich an sämtliche Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen, insbesondere an die Ärzte- und Apothekerschaft, Psychotherapeuten, aber auch an das gesamte assistierende Fach- und Pflegepersonal im Klinik-, Praxis- und Apothekenbetrieb. Als eine ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Sie aktiv und engagiert in sämtlichen Bereichen des Strafverfahrens. Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation, sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Präzision und Effektivität – in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren. Je früher Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, umso effektiver können wir mit der „Therapie“ beginnen und die richtigen Weichen stellen, um ein Ermittlungsverfahren frühzeitig und möglichst geräuschlos zu beenden oder sogar ganz zu vermeiden.

    Strafverfahren stehen gerade bei Ärzten und Apothekern in untrennbarem Zusammengang mit berufsrechtlichen Folgefragen. Während sich Disziplinarverfahren vor der Ärzte- oder Apothekerkammer meist um die Frage einer Geldbuße drehen, kann ein Verfahren vor dem Berufsgericht gar zum Verlust der Approbation führen. Somit können sich aus nur einem festgestellten Fehlverhalten weitere Verfahren ergeben, denen Sie sich stellen müssen. Bei uns werden Sie umfassend beraten! Wir bieten Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ und decken dabei die gesamte Breite des Medizinrechts ab.

  • Revisionsrecht

    Die Revision ist eine Besonderheit des Strafrechts, welche ein hohes Maß an Spezialisierung von einem Strafverteidiger erfordert. Die Revision bedeutet, dass man das Urteil selbst, also die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe, vom Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht überprüfen lassen kann. Der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht vernimmt selbst keine Zeugen, die Revision ist ein schriftliches Verfahren.

    Das Revisionsgericht prüft, ob der Angeklagte bei einer Gesamtbetrachtung ein faires Verfahren vor dem Ausgangsgericht erhalten hat. War dies nicht der Fall, hebt das Revisionsgericht grundsätzlich das Urteil auf und die Sache wird an einen anderen Richter am Landgericht/ Amtsgericht verwiesen und erneut verhandelt.

    Im Zuge des Revisionsverfahrens empfiehlt es sich, einen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Er prüft die Urteilsbegründung und das Gerichtsprotokoll auf Regelverletzungen und die Einhaltung der Formalien. Dabei dient ihm der neutrale und unbefangene Blick auf das Ursprungsverfahren und Urteil.

    Ist die Revision erfolgreich und kommt es zu einer Neuverhandlung, kann dann eine alternative Verteidigungsstrategie umgesetzt werden, die zu einem besseren Urteil für den Mandanten führen kann. Das schließt zum Beispiel die erneute Befragung von Zeugen mit ein.

    Sollten Sie mit Ihrem Ursprungsurteil nicht zufrieden sein, werden wir im Rahmen des Revisionsverfahrens alles daransetzen, um eine Wende in Ihrem Verfahren herbeizuführen.